Übersicht der Führerscheinklassen

Klasse B

Alter: 18 Jahre (17 Jahre+Begleitperson)
Ermöglicht das Fahren eines Kraftfahrzeuges bis zu 3,5 t. Ab 17 Jahre darf mit Begleitpersonen (Führerschein mit 17) gefahren werden.

Klasse BE

Alter: 18 Jahre (17 J. + Begleitperson)
Anhängerführerschein; nur in Kombination mit
einem Führerschein der Klasse B möglich.

 

Klasse B96

Alter: 18 Jahre (17 J. + Begleitperson)
Anhängerführerschein; nur in Kombination mit
einem Führerschein der Klasse B möglich.
Berechtigt das Mitführen eines Anhängers mit einer Gesamtmassse von über 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination darf hierbei max. 4250 kg betragen.

Hierbei handelt es sich um eine Fahrerschulung, die keine theoretische und praktische Prüfung erfordert.

Klasse A1

Alter: 16 Jahre
Ermöglicht das Fahren eines Leichtkraftrades bis
125 cm3 mit max. 11 KW.

 

Klasse A2

Alter: 18 Jahre
Fahren eines Kraftrades mit max. 35 KW.

Klasse A

Alter: 24 Jahre
Fahren eines Kraftrades ohne KW-Begrenzung.

 

Klasse B196

Alter: 25 Jahre, mind. 5 Jahre Führerschein Kl. B erforderlich.
Berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1 (125ccm).

Hierbei handelt es sich um eine Fahrerschulung, die keine theoretische und praktische Prüfung erfordert.

 

Klasse AM

Alter: 15 Jahre
Kleinkraftrad mit der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.