Ein ASF Kurs wird nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr während der Probezeit von der Verwaltungsbehörde (Staßenverkehrsamt)
angeordnet. Hierbei ist die Frist wichtig, in der man den Nachweis über die Teilnahme am ASF Kurs erbringen muss.

Verstreicht diese, erlischt die Fahrerlaubnis! Daher ist es wichtig, sich frühzeitig um einen Platz im ASF Kurs und die Anmeldung hierfür in der Fahrschule zu bemühen.
Wir führen in regelmässigen Abständen ASF Kurse in unseren Fahrschulen durch, jedoch nicht zu festgelegten Terminen.

Für das Zustandekommen eines Kurses benötigen wir mind. 6, jedoch max. 12 Teilnehmer. Sollte die Mindestteilnehmerzahl einmal nicht erreicht werden, kooperieren wir mit anderen Fahrschulen in der Umgebung.

 

Ablauf eines ASF Kurses:

Der ASF Kurs gliedert sich in 4 Sitzungen à 135 Minuten.

Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine sogenannte „Begutachtungsfahrt“ mit dem Seminarleiter und den anderen Kursteilnehmern statt.

Die jeweiligen Termine der Sitzungen werden zu Beginn mit allen Kursteilnehmern abgestimmt.

Am Ende des Kurses erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung über die Teilnahme, die dann dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden kann.